Finanzierung & Förderung

Finanzierung & Förderung

Du hast ein passendes Weiterbildungsangebot für dich gefunden, weißt aber nicht, ob du dir das leisten kannst? KEIN PROBLEM. Wir erklären dir entsprechende Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten.

Finanzierung über den Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Job-Center ausgestellte Bescheinigung und regelt die Förderung Deiner beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsgutschein sollte vor Beginn deiner Maßnahme beim uns vorgelegt und ausgefüllt werden.

  • Auf dem Bildungsgutschein ausgewiesen ist das individuell festgestellte Bildungsziel, die Dauer, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderlich ist, der regionale Geltungsbereich des Gutscheins und eine Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss.
  • Bevor du deinen Bildungsgutschein erhalten kannst, findet ein persönliches Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft statt. Hierbei wird geklärt, ob eine Finanzierung  für die von Dir gewählte Weiterbildung durch den Gutschein möglich ist.

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Finanzierung über Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können gemäß §45 SGB III von den Agenturen für Arbeit und den örtlichen Jobcentern ausgegeben werden, um Kundinnen und Kunden die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zu finanzieren.

  • Das Ziel ist die Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitssuchenden durch Maßnahmen bei zugelassenen Trägern.
  • Auf dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind das spezielle Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer und die Gültigkeitsdauer ausgewiesen.

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Berechtigung zur Teilnahme: Integrationskurse

  • Eine schriftliche Berechtigung des BAMF zur Teilnahme am Integrationskurs.
  • Oder eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs durch das Jobcenter, andere Leistungsträger oder durch die Ausländerbehörde.

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Weiterbildungsprämie

  • Wer eine berufliche Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt (z. B. eine Umschulung­) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten und bei der erfolgreich bestandenen Zwischenprüfung sogar nochmal eine Prämie von 1.000 Euro.

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Bürgergeldbonus

  • Zusätzlich zum Bürgergeld erhält man bei der Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als 8 Wochen dauern, den Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro.

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Weiterbildungsgeld

  • Mit dem Bürgergeld ab 2023 gibt es für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.

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Weiterbildungsbonus

  • Mit dem Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialpflichtigen Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel zu 50% bis zu 750,- € gefördert.
  • Das Angebot richtet sich an sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer:innen, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten sowie mehr als € 450,- monatlich verdienen und in kleinen oder mittleren Unternehmen tätig sind.

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Aufstiegs-BAföG

  • Mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss wie beispielsweise Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher erhalten Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit besten Perspektiven – bis hin zur eigenen Unternehmensgründung.

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Weiterbildungsstipendium

  • Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.

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Meisterprämie

  • Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen erhalten als zusätzlichen Anreiz eine Prämie von 1.000 Euro.

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Finanzierung für Privatpersonen oder Unternehmen

Um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen zu können, musst Du nicht zwingend einen Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein besitzen.
Du kannst die Kosten für den jeweiligen Kurs auch selbst tragen, bzw. Dein Arbeitgeber kann die Finanzierung übernehmen. Die genauen Kosten für den von Dir gewählten Kurs kannst Du bei einem Gespräch in unserem Kundencenter erfragen. Dort erfährst Du dann auch genau wie und bis zu welchem Datum Du die Kosten begleichen musst. Wir kommen Dir gerne mit Ratenzahlungen entgegen.

Noch Fragen? Vereinbare gerne deinen persönlichen Beratungstermin in unserem Kundencenter und erfahre alles was du wissen willst. Oder kontaktiere uns unter:

☎️ | 040 211 12-123
📧 | kundencenter@sbb-hamburg.de